FC Phönix Bellheim e.V.

Jung • Mutig • Zielstrebig

Beitragsordnung

Die Beitragsordnung, gültig ab dem 01.01.2018, für den FC Phönix Bellheim e.V., gestaltet sich
wie folgt: Bei Aufnahme in den Verein ist eine einmalige Verwaltungspauschale von 15,00 € zu
entrichten.

1. Die Verwaltungspauschale wird nach Aufnahme in den Verein per Bankeinzug eingezogen. Eine Einzugsermächtigung soll mit dem Mitgliedsantrag erfolgen.

2. Bei Familien ist die Verwaltungspauschale nur einmal fällig. Wenn zunächst ein Mitglied eintritt und später weitere Familienmitglieder (des Familienbundes), so ist für diese keine neue Verwaltungspauschale fällig.

3. Die Verwaltungspauschale tritt nur bei aktiven Mitgliedern in Kraft. Somit sind die passiven Mitglieder von der Verwaltungspauschale befreit.

Mitgliedsbeiträge (p.a.)
1. Mitgliedsbeitrag Erwachsene: EUR 72.-
2. Mitgliedsbeitrag Jugendliche: EUR 48.-
3. Mitgliedsbeitrag Rentner: EUR 30.-
4. Mitgliedsbeitrag Familie: EUR 96.-

Zu beachten gilt, dass der Mitgliedsbeitrag grundsätzlich im Voraus für ein Kalenderjahr zu
entrichten ist.

Der Beitrag wird in der Regel per Bankeinzug eingezogen. Eine Einzugsermächtigung soll mit
dem Mitgliedsantrag erfolgen.Des Weiteren definiert sich eine Familienmitgliedschaft aus max. 2 Erwachsenen und eine unbestimmte Anzahl an Jugendlichen, die an gleicher Anschrift wohnhaft gemeldet sind.

Mit der Vollendung des 18. Lebensjahr wird der Mitgliedsbeitrag automatisch von Jugendlich in
Erwachsenen umgestellt und das Mitglied nicht mehr als Familienmitglied, sondern als
Einzelmitglied in der Mitgliedskartei geführt. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung entfällt.
Befinden sich in einer Familienmitgliedschaft keine Jugendlichen Mitglieder mehr, werden die
beiden Erwachsenen als einzelne Mitglieder berechnet. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung
entfällt.

Mitglieder, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind und sich entweder nachweislich in einer Berufsausbildung befinden, an einer (Fach)Hochschule immatrikuliert oder noch Schüler sind, mind. 50 % Schwerbehindert oder Wehr- bzw. Ersatzdienst leisten, werden als jugendliche Mitglieder eingestuft. Sie können somit auch Familienmitglieder sein, insofern eine Familienmitgliedschaft vorliegt. Der Nachweis hierfür ist jährlich, ohne Aufforderung, bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres zu erbringen (Bsp.: Für das Beitragsjahr 2018 muss der Nachweis bis spätestens 31.12.2018 vorliegen).

Die Beitragsordnung sowie die Vereinssatzung werden mit unterzeichnen des Mitgliedsantrag
anerkannt.

Die vorstehende Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 25.03.2018 mit
Beschluss in Kraft gesetzt.

gez. Der Vorstand

Beitragsordnung + Antrag auf Mitgliedschaft